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ai: Jahresbericht Deutschland 2000


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai: Jahresbericht Deutschland 2000

amnesty international

Jahresbericht 2000

DEUTSCHLAND

Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau (löste im Mai Roman Herzog im Amt ab)
Regierungschef: Gerhard Schröder
Hauptstadt: Berlin
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft

Berichte sprachen von Misshandlungen durch die Polizei. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich überwiegend um ausländische Staatsangehörige, die oftmals im Zuge von Abschiebungen misshandelt worden sein sollen. Die Behörden unternahmen den Versuch, Menschen abzuschieben, die in ihren Herkunftsländern von Menschenrechtsverletzungen gefährdet waren. Eine Person kam während ihrer Abschiebung, bei der Zwangsmittel angewendet wurden, ums Leben, ein deutscher Staatsbürger wurde von der Polizei unter fragwürdigen Umständen erschossen.

Todesfall bei Abschiebung unter Anwendung von Zwangsmitteln

Das Vorgehen von Beamten der Grenzschutzpolizei bei der Abschiebung des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb, gegen den sie Zwangsmaßnahmen anwendeten, die seine Atmung beeinträchtigten, hat möglicherweise zu seinem Tod beigetragen. Der 30-jährige Sudanese starb im Mai während des Fluges von Frankfurt über Kairo nach Khartum. Es hieß, die Polizisten hätten ihn vor dem Abflug an Armen und Beinen gefesselt und ihm einen Motorradhelm aufgesetzt, weil er sich gegen seine Abschiebung zur Wehr setzte. An Bord des Flugzeugs sollen die Grenzschützer den Kopf des 30-jährigen zwischen seine Knie gedrückt und ihn in dieser Position gehalten haben, bis das Flugzeug abgehoben hatte. Als Aamir Ageeb nach dem Start aufhörte, Widerstand zu leisten, richteten die Polizisten ihn wieder auf und stellten dabei fest, dass er nicht mehr atmete. Der Tod des Sudanesen löste innerhalb verschiedener Berufsvereinigungen wie denen der Ärzte und Piloten eine Debatte über die Beteiligung ihrer Mitglieder an Abschiebungen aus. Im August führte die Regierung eine Klärung der Frage herbei, wer bei Abschiebungen letztlich die Kommandogewalt besitzt, indem sie bekannt gab, dass mit dem Schließen der Außentüren eines Flugzeugs die an Abschiebungen beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes den Weisungen des Kapitäns zu folgen hätten.

Flüchtlinge

Im Berichtsjahr beantragten in Deutschland nach vorliegenden Meldungen mehr als 95000 Menschen Asyl. Die damit einhergehenden Belastungen der Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene führten zu erneuten Diskussionen über die Zukunft des Asylrechts. Die deutschen Behörden gerieten in die Kritik seitens innerstaatlicher wie auch internationaler Organisationen, als sie aus medizinischen Gründen nicht reisefähige Menschen oder bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebende Ausländer abschoben. Ebenso kritisch wurden Versuche kommentiert, Asylbewerber abzuschieben, die in ihren Herkunftsländern von Menschenrechtsverletzungen gefährdet waren.

Dem sudanesischen Staatsbürger Fathelrahman Abdallah wurde 1999 wiederholt die Abschiebung in sein Heimatland angedroht, obwohl er dort wegen seiner Mitgliedschaft in der Partei Democratic Union Party of Sudan Gefahr lief, in Haft genommen und gefoltert zu werden. Später stellte man ihm eine – allerdings nur bis Februar 2000 befristete – Aufenthaltsgenehmigung aus.

Sonderflüge

Nach vorliegenden Meldungen setzten die Behörden gecharterte Flugzeuge ein, um größere Gruppen von Asylbewerbern abschieben zu können. Im September gaben die deutschen und österreichischen Behörden ihre Absicht bekannt, zukünftig gemeinsam Chartermaschinen nutzen zu wollen, um abgelehnte Asylsuchende auszufliegen. amnesty international erhielt von Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge bei solchen Flügen Asylbewerber von Bundesgrenzschutzbeamten grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt worden sind.

Im März wurden Berichten zufolge auf dem Düsseldorfer Flughafen 15 abgelehnte Asylsuchende in eine Chartermaschine gesetzt, um sie nach Conakry in Guinea auszufliegen. In ihrer Begleitung befanden sich nach vorliegenden Meldungen 41 Beamte des Bundesgrenzschutzes. Nachdem die Maschine in Conakry gelandet war, weigerten sich die guineischen Behörden jedoch, die Gültigkeit der Reisepapiere der Abgeschobenen anzuerkennen, sodass das Flugzeug mit allen 15 Häftlingen an Bord gezwungenermaßen wieder nach Deutschland zurückkehren musste. Es hieß, während des Fluges seien sie von den Grenzschutzpolizisten physisch und verbal angegriffen worden. Darüber hinaus sollen die Beamten einem der Abschiebehäftlinge vor dem Abflug einen Helm aufgesetzt und ihm während der Startphase 20 Minuten lang den Kopf zwischen die Knie gedrückt haben.

Misshandlungen

Die Polizei sah sich erneut mit Vorwürfen über Misshandlungen konfrontiert. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich überwiegend um ausländische Staatsbürger – vor allem Asylbewerber und Angehörige ethnischer Minderheiten. Die meisten machten geltend, wiederholt mit Fußtritten und Fausthieben traktiert und mit Knüppeln geschlagen worden zu sein. In einigen Fällen sollen Polizisten ihre Opfer in abfälliger und rassistischer Weise beschimpft haben.

Der guineische Staatsbürger Ibrahim Kourouma erhob den Vorwurf, am 7. April auf dem Berliner Flughafen Schönefeld von Beamten des Bundesgrenzschutzes misshandelt worden zu sein, nachdem er sich geweigert hatte, ins Flugzeug einzusteigen. Er gab an, man habe ihn in einen Raum gebracht, in dem sich ein Tisch mit einem Durchmesser von rund einem Meter befand. Auf diesen Tisch habe er sich rücklings legen müssen und sei anschließend mit Händen und Füßen daran angekettet worden. Drei Stunden, so Ibrahim Kourouma weiter, habe man ihn so ausharren lassen, was sehr schmerzhaft gewesen sei, weil er mit dem unteren Teil des Rückens genau auf die Tischkante zu liegen gekommen war. Einem der beteiligten Beamten warf Ibrahim Kourouma ferner vor, ihm ein nasses T-Shirt auf das Gesicht gedrückt zu haben, sodass er nur noch mit großer Mühe atmen konnte. Ein Arzt, der den guineischen Staatsbürger am 10. April untersucht hat, bestätigte, eine Reihe von Verletzungen festgestellt zu haben, die durchaus in der von Ibrahim Kourouma geschilderten Weise zustande gekommen sein können.

Hafteinrichtungen

Nach vorliegenden Meldungen kam es in verschiedenen Hafteinrichtungen zu Misshandlungen an Asylbewerbern. Darüber hinaus wurden Beschwerden über die Bedingungen laut, unter denen man sie in Gewahrsam hielt. Im Mai veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe einen Bericht über die von ihm anlässlich eines Besuchs in Hafteinrichtungen für Asylbewerber auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens im Jahre 1998 gewonnenen Erkenntnisse. Der Ausschuss gab eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der dortigen Haftbedingungen ab. In seinem Bericht an die deutsche Regierung bat er zudem um Informationen über den Ausgang mehrerer Ermittlungsverfahren zur Aufklärung von Vorwürfen über polizeiliche Misshandlungen, die dem Ausschuss 1997 und in der ersten Hälfte des Jahres 1998 zur Kenntnis gebracht worden waren. In ihrer Antwort teilte die deutsche Regierung mit, dass einige der Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen, andere wegen der unzulänglichen Beweislage eingestellt worden seien.

Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Im Juni wurde ein Kölner Bürger während seines Urlaubs in Thüringen von Polizeibeamten erschossen. Sein Tod ist möglicherweise auf fahrlässiges Verhalten der Polizei zurückzuführen. Der 62-jährige passionierte Wanderer wurde in seinem Hotelzimmer in Heldrungen durch Schüsse tödlich getroffen, die eine Gruppe von 4 Zivilpolizisten aus Nordhausen durch die Türe hindurch abgefeuert hatten. Es hieß, ein Hotelangestellter habe die Polizei alarmiert, dass sich unter den Gästen ein gesuchter Mörder befände. Wären die Beamten korrekt vorgegangen, hätten sie die Identität des Mannes überprüfen müssen. Tatsächlich aber sollen sie nicht einmal gewusst haben, wie der Gesuchte aussah. Der Vorfall zog Ermittlungen nach sich, die bei Jahresende noch andauerten, und führte zur vorläufigen Dienstsuspendierung von zwei der beteiligten Polizisten.

Berichte von amnesty international

Concerns in Europe: January – June 1999 (ai-Index: EUR 01/002/99)


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