ai: Jahresbericht Deutschland 2000
amnesty international
Jahresbericht 2000
DEUTSCHLAND
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik
Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau
(löste im Mai Roman Herzog im Amt ab)
Regierungschef: Gerhard
Schröder
Hauptstadt: Berlin
Todesstrafe: für alle
Straftaten abgeschafft
Berichte sprachen von Misshandlungen durch die Polizei. Bei
den mutmaßlichen Opfern handelte es sich überwiegend um ausländische Staatsangehörige,
die oftmals im Zuge von Abschiebungen misshandelt worden sein sollen. Die Behörden
unternahmen den Versuch, Menschen abzuschieben, die in ihren Herkunftsländern
von Menschenrechtsverletzungen gefährdet waren. Eine Person kam während ihrer
Abschiebung, bei der Zwangsmittel angewendet wurden, ums Leben, ein deutscher
Staatsbürger wurde von der Polizei unter fragwürdigen Umständen erschossen.
Todesfall bei Abschiebung unter Anwendung von Zwangsmitteln
Das Vorgehen von Beamten der Grenzschutzpolizei bei der Abschiebung
des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb, gegen den sie Zwangsmaßnahmen anwendeten, die
seine Atmung beeinträchtigten, hat möglicherweise zu seinem Tod beigetragen.
Der 30-jährige Sudanese starb im Mai während des Fluges von Frankfurt über Kairo
nach Khartum. Es hieß, die Polizisten hätten ihn vor dem Abflug an Armen und
Beinen gefesselt und ihm einen Motorradhelm aufgesetzt, weil er sich gegen seine
Abschiebung zur Wehr setzte. An Bord des Flugzeugs sollen die Grenzschützer
den Kopf des 30-jährigen zwischen seine Knie gedrückt und ihn in dieser Position
gehalten haben, bis das Flugzeug abgehoben hatte. Als Aamir Ageeb nach dem Start aufhörte, Widerstand zu leisten,
richteten die Polizisten ihn wieder auf und stellten dabei fest, dass er nicht
mehr atmete. Der Tod des Sudanesen löste innerhalb verschiedener Berufsvereinigungen
wie denen der Ärzte und Piloten eine Debatte über die Beteiligung ihrer Mitglieder
an Abschiebungen aus. Im August führte die Regierung eine Klärung der Frage
herbei, wer bei Abschiebungen letztlich die Kommandogewalt besitzt, indem sie
bekannt gab, dass mit dem Schließen der Außentüren eines Flugzeugs die an Abschiebungen
beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes den Weisungen des Kapitäns zu folgen
hätten.
Flüchtlinge
Im Berichtsjahr beantragten in Deutschland nach vorliegenden
Meldungen mehr als 95000 Menschen Asyl. Die damit einhergehenden Belastungen
der Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene führten zu erneuten
Diskussionen über die Zukunft des Asylrechts. Die deutschen Behörden gerieten
in die Kritik seitens innerstaatlicher wie auch internationaler Organisationen,
als sie aus medizinischen Gründen nicht reisefähige Menschen oder bereits seit
vielen Jahren in Deutschland lebende Ausländer abschoben. Ebenso kritisch wurden
Versuche kommentiert, Asylbewerber abzuschieben, die in ihren Herkunftsländern
von Menschenrechtsverletzungen gefährdet waren.
Dem sudanesischen Staatsbürger Fathelrahman Abdallah wurde
1999 wiederholt die Abschiebung in sein Heimatland angedroht, obwohl er dort
wegen seiner Mitgliedschaft in der Partei Democratic
Union Party of Sudan Gefahr lief, in Haft genommen
und gefoltert zu werden. Später stellte man ihm eine – allerdings nur
bis Februar 2000 befristete – Aufenthaltsgenehmigung aus.
Sonderflüge
Nach vorliegenden Meldungen setzten die Behörden gecharterte
Flugzeuge ein, um größere Gruppen von Asylbewerbern abschieben zu können. Im
September gaben die deutschen und österreichischen Behörden ihre Absicht bekannt,
zukünftig gemeinsam Chartermaschinen nutzen zu wollen, um abgelehnte Asylsuchende
auszufliegen. amnesty international erhielt von Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge
bei solchen Flügen Asylbewerber von Bundesgrenzschutzbeamten grausamer, unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt worden sind.
Im März wurden Berichten zufolge auf dem Düsseldorfer Flughafen
15 abgelehnte Asylsuchende in eine Chartermaschine gesetzt, um sie nach Conakry
in Guinea auszufliegen. In ihrer Begleitung befanden sich nach vorliegenden
Meldungen 41 Beamte des Bundesgrenzschutzes. Nachdem die Maschine in Conakry
gelandet war, weigerten sich die guineischen Behörden jedoch, die Gültigkeit
der Reisepapiere der Abgeschobenen anzuerkennen, sodass das Flugzeug mit allen
15 Häftlingen an Bord gezwungenermaßen wieder nach Deutschland zurückkehren
musste. Es hieß, während des Fluges seien sie von den Grenzschutzpolizisten
physisch und verbal angegriffen worden. Darüber hinaus sollen die Beamten einem
der Abschiebehäftlinge vor dem Abflug einen Helm aufgesetzt und ihm während
der Startphase 20 Minuten lang den Kopf zwischen die Knie gedrückt haben.
Misshandlungen
Die Polizei sah sich erneut mit Vorwürfen über Misshandlungen
konfrontiert. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich überwiegend um ausländische
Staatsbürger – vor allem Asylbewerber und Angehörige ethnischer Minderheiten.
Die meisten machten geltend, wiederholt mit Fußtritten und Fausthieben traktiert
und mit Knüppeln geschlagen worden zu sein. In einigen Fällen sollen Polizisten
ihre Opfer in abfälliger und rassistischer Weise beschimpft haben.
Der guineische Staatsbürger Ibrahim Kourouma erhob den Vorwurf,
am 7. April auf dem Berliner Flughafen Schönefeld von Beamten des Bundesgrenzschutzes
misshandelt worden zu sein, nachdem er sich geweigert hatte, ins Flugzeug einzusteigen.
Er gab an, man habe ihn in einen Raum gebracht, in dem sich ein Tisch mit einem
Durchmesser von rund einem Meter befand. Auf diesen Tisch habe er sich rücklings
legen müssen und sei anschließend mit Händen und Füßen daran angekettet worden.
Drei Stunden, so Ibrahim Kourouma weiter, habe man ihn so ausharren lassen,
was sehr schmerzhaft gewesen sei, weil er mit dem unteren Teil des Rückens genau
auf die Tischkante zu liegen gekommen war. Einem der beteiligten Beamten warf
Ibrahim Kourouma ferner vor, ihm ein nasses T-Shirt auf das Gesicht gedrückt
zu haben, sodass er nur noch mit großer Mühe atmen konnte. Ein Arzt, der den
guineischen Staatsbürger am 10. April untersucht hat, bestätigte, eine Reihe
von Verletzungen festgestellt zu haben, die durchaus in der von Ibrahim Kourouma
geschilderten Weise zustande gekommen sein können.
Hafteinrichtungen
Nach vorliegenden Meldungen kam es in verschiedenen Hafteinrichtungen
zu Misshandlungen an Asylbewerbern. Darüber hinaus wurden Beschwerden über die
Bedingungen laut, unter denen man sie in Gewahrsam hielt. Im Mai veröffentlichte
der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe einen Bericht über die von ihm anlässlich eines Besuchs
in Hafteinrichtungen für Asylbewerber auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens
im Jahre 1998 gewonnenen Erkenntnisse. Der Ausschuss gab eine Reihe von Empfehlungen
zur Verbesserung der dortigen Haftbedingungen ab. In seinem Bericht an die deutsche
Regierung bat er zudem um Informationen über den Ausgang mehrerer Ermittlungsverfahren
zur Aufklärung von Vorwürfen über polizeiliche Misshandlungen, die dem Ausschuss
1997 und in der ersten Hälfte des Jahres 1998 zur Kenntnis gebracht worden waren.
In ihrer Antwort teilte die deutsche Regierung mit, dass einige der Ermittlungsverfahren
noch nicht abgeschlossen, andere wegen der unzulänglichen Beweislage eingestellt
worden seien.
Schusswaffengebrauch durch die Polizei
Im Juni wurde ein Kölner Bürger während seines Urlaubs in
Thüringen von Polizeibeamten erschossen. Sein Tod ist möglicherweise auf fahrlässiges
Verhalten der Polizei zurückzuführen. Der 62-jährige passionierte Wanderer wurde
in seinem Hotelzimmer in Heldrungen durch Schüsse tödlich getroffen, die eine
Gruppe von 4 Zivilpolizisten aus Nordhausen durch die Türe hindurch abgefeuert
hatten. Es hieß, ein Hotelangestellter habe die Polizei alarmiert, dass sich
unter den Gästen ein gesuchter Mörder befände. Wären die Beamten korrekt vorgegangen,
hätten sie die Identität des Mannes überprüfen müssen. Tatsächlich aber sollen
sie nicht einmal gewusst haben, wie der Gesuchte aussah. Der Vorfall zog Ermittlungen
nach sich, die bei Jahresende noch andauerten, und führte zur vorläufigen Dienstsuspendierung
von zwei der beteiligten Polizisten.
Berichte von amnesty international
Concerns in Europe: January – June 1999 (ai-Index: EUR
01/002/99)
amnesty international,
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73 - 0 - Telefax: 0228/63 00 36 - email: info@amnesty.de
Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00